Rot-Rot-Grün scheitert an der Transparenz

Informationsfreiheit in Berlin

Weil Rot-Rot-Grün sich nicht auf ein Transparenzgesetz einigen konnte, wird die Parlamentswahl in Berlin auch zur Richtungsentscheidung zur Informationsfreiheit. Die Initiative für einen Volksentscheid Transparenz bereitet sich darauf vor, auf die Straße zu gehen, wenn ihr Vorschlag nicht angenommen wird.

CDU WeißenseeCDU Weißensee

Berlin erhält in dieser Legislaturperiode kein Transparenzgesetz mehr. Nach Angaben mehrerer Abgeordneter der Regierungskoalition sind die Verhandlungen darüber im Abgeordnetenhaus endgültig gescheitert. Gestern tagte das Berliner Parlament ein letztes Mal vor der Wahl. Ein wichtiges Versprechen von rot-rot-grün bleibt damit unerfüllt, die scheidenden Koalitionspartnerinnen machen sich schwere Vorwürfe.

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus, die zeitgleich mit der Bundestagswahl am 26. September stattfindet, wird in Berlin also auch zur Richtungsentscheidung in Sachen Informationsfreiheit. Ob Berlin doch noch zur „Transparenzhauptstadt“ wird, wie es sich die Initiative für den Volksentscheid vorgenommen wird, ist fraglich.

Laut aktuellen Umfragen dürfte es für eine Fortsetzung der rot-rot-grünen Koalition reichen. Spitzenkandidatin Franziska Giffey war im Wahlkampf jedoch betont um Abgrenzung nach links bemüht und signalisierte demonstrative Offenheit an FDP und CDU.

Auch wenn letztere gemeinhin nicht als Fans der Transparenz bekannt sind, zeigt sich ihr Verhandlungsführer im Abgeordnetenhaus, Dirk Stettner, auf Anfrage durchaus offen für das Vorhaben. Berlin brauche eine digitale Verwaltung und ein Transparenzgesetz. Außerdem kritisiert er die lange Wartezeit des Volksentscheides, die vom „ausgeprägten Desinteresse des aktuellen Senats an dem Thema“ zeuge. 

Die Kritik der Berliner Regierung am Gesetzentwurf der Initiative teilt der CDU-Politiker jedoch zu großen Teilen. In einer Punkt-für-Punkt-Bewertung, die Stettner netzpolitik.org zukommen ließ, stimmt er der Innenverwaltung in vielen Aspekten zu. Insbesondere dort, wo die Verwaltung zu großen Aufwand geltend macht, widerspricht er ihr jedoch. Eine Änderungshistorie veröffentlichter Informationen etwa, wie sie der Volksentscheid fordert, sei ein wichtiger Punkt. „In jeder Buchhaltung ist das gesetzlich geregelt – dann kann der Staat das auch“, so Stettner.

Quelle: