Bundesfinanzministeriums fördert Ehrenamt

Übungsleiterpauschale, Ehrenamtspauschale, Aufwandspauschale und co

 Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Koschyk im Gespräch - eine Auszug

Was soll sich denn konkret für Ehrenamtliche ändern?

Antwort: Die sogenannte Übungsleiterpauschale wird erhöht. Aufwandsentschädigungen sind künftig bis zu einem Betrag von 2.400 € frei. Bis zu diesem Betrag müssen keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Auch die Ehrenamtspauschale wird von derzeit 500 € auf 720 € (60 € mtl.) erhöht. Dadurch kann insbesondere der gesamte Bereich des Schiedsrichterwesens im Amateursport durch die Steuerfreiheit der Aufwandspauschale entlastet werden.

Frage: Gilt das für alle Ehrenamtlichen?

Antwort: Das gilt für alle, die sich für einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Organisation in bestimmter Weise engagieren. Dazu gehören Fußballtrainer und Übungsleiter genauso wie Ausbilder bei der Feuerwehr , Chorleiter und Rettungssanitäter.

Frage: Und was ändert sich noch für Vereine und Stiftungen?

Antwort: Wir nehmen an einer Reihe von Stellen Verbesserungen vor. Für Sportvereine sollen Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen steuerfrei bleiben, solange die Einnahmen incl. Umsatzsteuer eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze wollen wir um 10.000 € auf 45.000 € anheben. Auch die Haftungsregeln ändern wir zugunsten der Ehrenamtlichen. Es darf nicht sein, dass jemand, der sich ehrenamtlich für einen Verein oder eine Stiftung einsetzt, aufgrund einer bloßen leichten Nachlässigkeit selbst haften soll. Bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern wird zukünftig die Haftung der Ehrenamtlichen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein.

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