Urteil: Whistleblower und Hintergründe
In der Presse bejubeln gerade alle die Altenpflegerin Brigitte Heinisch aus Berlin Prenzlberg. Sie hatte Vivantes verklagt und den Kampf nach sechs Jahre gewonnen. Frau Heinisch und ihre Kollegen wiesen die Geschäftsführung von Vivantes mehrfach darauf hin, dass das Personal an ihrem Arbeitsplatz überlastet ist und daher seinen Pflichten nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen kann. Ihr Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schlug hohe Wellen. Und jetzt? Auf einmal (wie Kai aus der Kiste) wachen die Grünen auf. Rechtsexperte J. Montag (Grüne): „Meinungsfreiheit geht vor Vasallentreue zum Arbeitgeber“, schreibt der Berliner Kurier, und: „Es liegt im Interesse der Gesellschaft, Arbeitnehmer zu mehr Zivilcourage zu ermutigen.“
Besser noch A. Kramme, Arbeitsexpertin der SPD im Bundestag: „Mutige Arbeitnehmer, die in ihren Unternehmen Missstände aufdecken, müssen besser geschützt werden.“ Das hätte sie auch ihren SPD-Parteifreunden und ihrem linken PDS-Koalitionspartner sagen können, denn diese sitzen bzw. saßen im Aufsichtsrat von Vivantes. Dem Aufsichtsrat der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH gehören unter anderem derzeit (Stand 11. Juli 2011) an:
Frau Katrin Lompscher (DIE LINKE.) Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
Bezirksbürgermeisterin Dagmar Pohle (DIE LINKE.) ...lesen Sie weiter
Die Berliner Verdi-Vorsitzende Susanne Stumpenhusen und Herr Volker Gernhardt, Mitglied des Betriebsrates der Vivantes usw. usw. Übrigens wurde am 27.02.2007 die Entsendung von Dr. Thilo Sarrazin in den Aufsichtsrat als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner auch wieder bestätigt.Doch was macht so ein Aufsichtsratsmitglied? In deutschen Aktiengesellschaften wird die Unternehmensführung durch den Vorstand wahrgenommen. Dessen Tätigkeiten müssen, um beispielsweise Misswirtschaft oder eigennütziges Fehlverhalten zu unterbinden oder aufzudecken, durch eine weitere Instanz kontrolliert werden. Bei einer GmbH kann ein Aufsichtsrat freiwillig eingerichtet werden, wobei in diesem Fall die Vorschriften des AktG nach § 52 GmbHG entsprechend gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Aufsichtsrat aber auch bei der GmbH zwingend vorgeschrieben. Es notwendig, ein Aufsichtsgremium einzurichten, welches eine angemessene Kontrolle des Vorstands sicherstellt. Dieses ist im deutschen System der Aufsichtsrat.