Berliner Schulgesetz wird nachgebessert

Nach Protesten von Verbänden

Die strittigsten Neuerungen sind nach zahlreichen Protesten vom Tisch. Scharfe Intervention der Senatskanzlei düpiert Koalitionsfraktionen.

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Nach zahlreichen Protesten und kurz vor der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses an diesem Donnerstag ist der Entwurf zum neuen Schulgesetz nochmals verändert worden. Die umstrittensten Neuregelungen werden entschärft: Die geplante Verpflichtung, einen wöchentlichen Klassenrat einzuberufen, entfällt. 

Zudem werden Schulleiter und Lehrkräfte nicht mehr „verpflichtet“, vor dem – nun monatlichen – Klassenrat zu erscheinen. Der entsprechende Änderungsantrag der Fraktionen liegt dem Tagesspiegel vor. Stattdessen gibt es eine Soll-Regelung.

Nicht verändert wurde hingegen der strittige Passus, wonach Schüler:innen ab der ersten statt ab der siebten Klasse als stimmberechtigte Mitglieder in die Schulkonferenz gewählt werden können. Diese Regelung hatte Kritik ausgelöst, weil Schulleitungen davon ausgingen, dass die Schulkonferenz künftig mehr Einfluss auf den Haushalt nehmen soll.

Wie berichtet, hatten fünf der sechs Berliner Schulleiterverbände im Entwurf „unpraktikabel“ Gesetzespassagen beanstandet und sowohl CDU als auch FDP das überhastete „Durchpeitschen“ des Gesetzes ohne Anhörungen scharf kritisiert. 

Der CDU-Bildungsexperte Dirk Stettner hatte bis zuletzt dazu geraten, dem Schulgesetz noch etwas Zeit zu geben und es in Ruhe im Bildungsausschuss zu beraten. Das Funktionieren der Schulen seien „zu wichtig, um diese Wahlkampf und Hektik zu opfern“. Der Entwurf hatte vor knapp vier Wochen den Bildungsausschuss passiert, nachdem sich die drei Fraktionen seit über einem Jahr nicht hatten einigen können.

 

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