Für was gibt es ein Berliner Schuldenbremsegesetz?

Erhebliche Zweifel an dem Nachtragshaushalt.

Karin Klingen (Präsidentin des Landesrechnungshofs), hat erhebliche Zweifel an dem im Juni verabschiedeten Nachtragshaushalt.

Nach dem Berliner Schuldenbremsegesetz hätte die Kreditermächtigung jeweils nach Haushaltsjahren getrennt und im jeweiligen Haushalt nur in Höhe des zu erwartenden pandemiebedingten Bedarfs vorgenommen werden müssen - so die Präsidentin. Der Geplanter Rückzahlungszeitraum von 27 Jahren bis 2050 sei zu lang. Dieser viel zu lange Tilgungszeitraum birgt große Risiken für den Landeshaushalt. Nun wird der Rekordwert von 62,9 Milliarden Euro Schulden bei weitem überschritten. „Wir nehmen es ernst, was der Rechnungshof in seinem Bericht an den Hauptausschuss schreibt“, sagte der CDU-Haushaltsexperte Christian Goiny dem Tagesspiegel. Im August, wenn der zweite Nachtragshaushalt für das Coronajahr 2020 beraten werde, müsse der Senat dazu ausführlich Stellung nehmen. Wir sind gespannt.